Ab 01.01.2023 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle:
Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardformulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2023.
Erstmals seit Jahren werden auch die Selbstbehaltsbeträge angehoben. Dies kann zu Abänderungs-möglichkeiten des titulierten Kindesunterhalts führen. 

Information zur Düsseldorfer Tabelle 202023.pdf



Ab 01.01.2022 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle:

Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardformulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2022.

Ich empfehle allen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten in der Tabelle die aktuellen Beträge herauszulesen.




Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 und zum 01.07.2021

Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber.

Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestlohn erhält, sollte nun mit dem Arbeitgeber zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüfen und eventuell die Stundenanzahl verringern. Anderenfalls bringt der höhere Mindestlohn womöglich den Minijobber-Status in Gefahr.

Wichtig zu beachten: Am 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn erneut, und zwar auf dann 9,60 Euro pro Stunde. Daher sollte auch im weiteren Verlauf des Jahres 2021 an die Anpassung der Verträge gedacht werden. 


Ab 01.01.2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle:

Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardformulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2021.

Ich empfehle allen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten in der Tabelle die aktuellen Beträge herauszulesen.




Aufgrund des Konjunkturpakets bekommen Familien pro Kind einen sogenannten Corona Kinderbonus von 300 € ausbezahlt. Dieser Kinderbonus wird auf den Unterhalt angerechnet.

Weitere wichtige Informationen dazu erhalten Sie auf dem Merkblatt Corona Kinderbonus.




Aufgrund der Corona Epidemie sind bereits viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit und damit Einkommensverlusten betroffen. 

Für Fragen, was dies im Hinblick auf Unterhaltsansprüche bedeutet, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. 


Ab 01.01.2020 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle:

Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardfomulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2020.

Ich empfehle allen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten in der Tabelle die aktuellen Beträge herauszulesen. 




Vortrag in der Inforeihe "Eltern bleiben Eltern trotz Trennung und Scheidung" der Arbeitsgemeinschaft Trennung/ Scheidung LRA Ravensburg:

Das Wechselmodell – rechtliche Konsequenzen, gelingende Faktoren

Referentin: Rechtsanwältin Katrin Frey, Fachanwältin für Familienrecht

31.03.2020, 19.30 Uhr – 21.00 Uhr im Familientreff Wangen

Vortrag wird verschoben


Seit Januar 2020 werde ich kompetent unterstützt von Frau Elke Singer, Rechtsanwaltsfachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung. 


Ab 01.01.2019 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle:

Für alle, die einen Unterhaltstitel haben, in dem ein Prozentsatz des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe tituliert wurde (Standardfomulierung), ändert sich automatisch der Zahlbetrag ab 01.01.2019.

Ich empfehle allen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten in der Tabelle die aktuellen Beträge herauszulesen. 

Bitte beachten, dass zwischen Januar 2019 und Juni 2019 andere Zahlbeträge gelten, als ab Juli 2019. Dies liegt an der Erhöhung des Kindergeldes zum 01.07.2019. 2019 sind für dynamisch titulierten Kindesunterhalt also 2 Daten maßgeblich: 01.01.2019 und 01.07.2019.


Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendsozialarbeit Isny e.V., dem Kinderschutzbund Isny und dem LRA Ravensburg

Unterhalt für's Kind ... - zu wenig oder gar nichts?

Referentin: Rechtsanwältin Katrin Frey, Fachanwältin für Familienrecht

Donnerstag, 03.05. 2018, 19.00 Uhr in der Mensa im Schulzentrum Isny

 

 


 

 
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