Elternzeit/ Elterngeld


Elternzeit ist dem Arbeitgeber schriftlich anzumelden 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit zwischen 3. Geburtstag und Vollendung des 8. Lebensjahres. 

Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. 

Pro Kind besteht ein Anspruch auf 36 Monate Elternzeit, die auf 3 Zeitabschnitte bis zum 8. Geburtstag des Kindes verteilt werden kann. 

Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Teilzeit, den der Arbeitgeber nur innerhalb einer bestimmten Frist aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann. Nach Fristablauf gilt die Zustimmung als erteilt. 

Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, geht die verbleibende Elternzeit für das erste Kind nicht verloren, sondern wird zur zweiten Elternzeit hinzuaddiert. 

Während der Elternzeit besteht ein Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann diesen Anspruch um 1/12 je vollen Elternzeitmonat kürzen. Dieses Kürzungsrecht besteht bis Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Urlaub der vor Elternzeit nicht mehr genommen werden kann, wird übertragen bis zum nächsten Jahr nach Ende der Elternzeit.


Davon zu unterscheiden ist das Elterngeld

Elterngeld wird gewährt in Höhe von 65% bis 67 % vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. 

Grundsätzlich ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld, allerdings gibt es dazu eine neue Entscheidung des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2016 (AZ: L 11 EG 1557/16) : Zweck des Elterngelds sei es, das Einkommen teilweise zu ersetzen, das während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands den Lebensstandard der Elterngeld-berechtigten geprägt hätten.

Das Einkommen umfasse eben nicht nur das Festgehalt: Durch regelmäßig mehrmals im Jahr gezahlte Provisionen werde der Lebensstandard der Elterngeldberechtigten auch dann geprägt, wenn diese nicht jeden Monat, sondern etwa quartalsweise gezahlt würden und in der Höhe schwankten. 


Je höher das Einkommen umso niedriger in Relation dazu das Elterngeld. Ab einem Nettojahreseinkommen von 250.000€ / 500.000 €  (Alleinerziehende/ Paare) entfällt das Elterngeld. 

Elterngeld wird gewährt für 12 Monate und maximal 14 Monate, wenn ein Elternteil mindestens 2 Monate Elternzeit in Anspruch nimmt. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld.

In jedem Bundesland sind andere Stellen für die Bearbeitung des Elterngelds zuständig.

Elterngeld beantragen Sie in Baden-Württemberg bei der L-Bank und in Bayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Antragstellung ist jeweils online möglich/ Formulare erhalten Sie auch im Rathaus/ Bürgerbüro. 

Achtung: Jedes Bundesland hat eigene Antragsformulare! Auch die Vordrucke für Arbeitgeber- oder Verdienstbescheinigungen, Bescheinigungen zum Ausfüllen durch die Krankenkasse oder die Meldebehörde sind je nach Bundesland unterschiedlich.

Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Der Antrag muss also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes einen Eingangsstempel von der zuständigen Behörde erhalten, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Zur Fristwahrung genügt auch ein Fax! Alle fehlenden Unterlagen und Angaben können problemlos nachgereicht werden! 

 
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