Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.
Das Vermögen der beiden Ehepartner wird nicht automatisch gemeinschaftliches Vermögen des Ehepaars; das gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.
Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet daher grundsätzlich eine Gütertrennung, so dass jeder Ehegatte eigenes Vermögen erwerben kann.
Die Besonderheit der Zugewinngemeinschaft besteht darin, dass ein Ausgleich unter den Ehegatten vorzunehmen ist, wenn die Gemeinschaft endet, insbesondere wenn die Ehe der Parteien geschieden wird.
Grundgedanke des Zugewinnausgleichs ist, dass auch der Ehegatte, der in einer arbeitsteiligen Gemeinschaft nicht unmittelbar das Erwerbsvermögen beischafft, sondern etwa durch Haushaltsführung und Kindererziehung dem anderen den Rücken stärkt, damit dieser die notwendigen Einkünfte erzielt, aus denen das Vermögen erworben wird, gleichermaßen zu beteiligen ist am Vermögensausgleich, wenn die Gemeinschaft aufgehoben wird.
Besprechungsbereich:
Gern setze ich mich mit Ihnen zusammen an einen Tisch.
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Urteile aus dem Familien- und Arbeitsrecht. Über einen Meinungsausstausch freue ich mich.
Externe Inhalte
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Cookie-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn "Drittanbieter-Inhalte" aktiviert sind.
Technisch notwendige
Diese Cookies sind zum Betrieb der Webseite notwendig, z.B. zum Schutz vor Hackerangriffen und zur Gewährleistung eines konsistenten und der Nachfrage angepassten Erscheinungsbilds der Seite.
Analytische
Diese Cookies werden verwendet, um das Nutzererlebnis weiter zu optimieren. Hierunter fallen auch Statistiken, die dem Webseitenbetreiber von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden, sowie die Ausspielung von personalisierter Werbung durch die Nachverfolgung der Nutzeraktivität über verschiedene Webseiten.
Drittanbieter-Inhalte
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.